Änderung der Fälligkeit bei Abschlagszahlungen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
in den letzten drei Jahren haben wir auf Grund von Gesetzesänderungen die Umsatzsteuer mehrmals in den Abrechnungen anpassen dürfen. Um uns zukünftig besser auf diese Änderungen einstellen zu können, werden wir die Fälligkeit unserer Abschlagsforderungen um einen Tag vorziehen. Sie zahlen künftig den Abschlagsbetrag am letzten Kalendertag des Liefermonats. Die Zahlung kann somit eindeutig dem jeweiligen Leistungszeitraum zugeordnet werden.
Die Umstellung erfolgt automatisch und ist bis zum März 2024 abgeschlossen.
Mit Ihrer nächsten Abrechnung werden wir Sie über die zukünftigen Abschlagstermine informieren. Die Anzahl der Abschlagsbeträge bleibt unverändert bei 11 Abschlagsforderungen je Abrechnungsjahr.
Auf den Jahresabrechnungen beispielsweise per 31.05.2023 ist nachstehender Abschlagsterminplan ausgewiesen.
Wir bitten um Beachtung und stehen Ihnen bei Fragen gern telefonisch unter 03491 470-0 zur Verfügung.
Ihr Stadtwerke-Team