Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist neben der Gesellschafterversammlung das wichtigste Kontrollorgan der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht gemäß des Gesellschaftervertrages aus maximal 12 Mitgliedern. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates beschließt der Stadtrat. Die Amtszeit endet in jedem Fall mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates. Der Oberbürgermeister der Stadt Wittenberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er kann den Aufsichtsrat einberufen, wenn es die Geschäfte der Gesellschaft erfordern.
Der Aufsichtsrat beschließt u. a. über:
- den Wirtschaftsplan
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
- die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
- die Erteilung und den Widerruf von Prokuren
- die Entlastung der Geschäftsführer
- die Wahl des Abschlussprüfers
Unser Aufsichtsrat ist z. Z. mit folgenden Personen besetzt:
- Torsten Zugehör (Oberbürgermeister) – Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Michael Strache
- Jana Beyer
- Stephan Gräfe
- Stefan Kretschmar
- Thomas Popp
- Joachim Richter
- Prof. Dr. Matthias Krause
- Dr. Peter Lubitzsch
- Volker Scheurell
- Michelle Berger
- Sven Paul