Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg geben Vorteil der Umsatzsteuersenkung an Kunden weiter
„Wir möchten, dass unsere Kunden direkt von der durch die Bundesregierung beschlossenen Steuersenkung profitieren und geben diese eins zu eins weiter. Wichtig ist uns dabei, dass für unsere Kunden kein zusätzlicher Aufwand entsteht“, so Ulrich Kettner, Leiter Vertrieb und Kundenservice der Stadtwerke.
Unsere Kunden müssen nicht aktiv werden. Für den Leistungszeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 werden die Verbrauchsmengen rechnerisch ermittelt. Die reduzierte Umsatzsteuer wird bei der Jahresabrechnung automatisch für diesen Zeitraum herangezogen. Die Abschlagszahlungen* ändern sich dabei nicht.
Kunden, die gern trotzdem ihre Zählerstände mitteilen möchten, können diese bequem über das Online-Kundenportal übermitteln: www.stadtwerke-wittenberg.de
Wenn Sie uns mit der Erstellung eines Hausanschlusses oder eines Zählerwechsels beauftragt haben, wird die reduzierte Umsatzsteuer automatisch angewandt, wenn die Leistung im zweiten Halbjahr 2020 vollständig erbracht wurde. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist laut Umsatzsteuer-Gesetz für die Berechnung der Umsatzsteuer entscheidend.
Auch die wittenberg-net GmbH, Tochterunternehmen der Stadtwerke, reicht die Steuerersparnis in genanntem Leistungszeitraum vollumfänglich an ihre Kunden weiter und weist diese auf den monatlichen Abrechnungen aus.
*Der Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% bzw. 7% wird aus steuerrechtlichen Gründen bei den Abschlagsbeträgen auch für das 2. Halbjahr 2020 unverändert belassen. Die befristete Umsatzsteuersenkung auf 16% bzw. 5% wird selbstverständlich bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.