Ihr Weg zum Netzanschluss in nur 5 Schritten
Wenn Sie Gas beziehen möchten, sind wir, die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, als lokaler Netzbetreiber der richtige Partner für Sie. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Anschluss an unser Versorgungsnetz: Vom Antrag bis zur Inbetriebnahme.
Schritt 1: Anfrage
Um Ihren Netzanschluss zu beantragen – sei es für einen Neuanschluss, eine Anschlussänderung, einen Baustromanschluss, eine Leistungserhöhung, eine Anlagenerweiterung, eine Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme – nutzen Sie bitte unser Netzportal.
Sie haben Fragen?
Schritt 2: Angebot
Auf Grundlage Ihrer Daten und der örtlichen Gegebenheiten kalkulieren wir die Kosten für Ihren Netzanschluss. Diese Kostenaufstellung ist Bestandteil des Netzanschlussvertrages, den Sie im Netzportal einsehen können.
Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück sind nicht Bestandteil des Vertrages, daher können Sie diese auch in Eigenleistung erbringen oder ein Unternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Bitte holen Sie dazu vorab eine Plan- und Leitungsauskunft ein. Andernfalls erledigen wir diese Arbeiten gerne für Sie – Sie müssen es uns nur mitteilen.
Schritt 3: Beauftragung
Wenn Sie uns den Auftrag erteilen wollen, laden Sie einfach das unteschriebene Angebot im Netzportal hoch.
Schritt 4: Anschlusserstellung/Bauausführung
Bevor Ihr Anschluss eingerichtet wird, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Ortsbegehung. Dabei informieren wir uns über die örtlichen Gegebenheiten und sprechen die Trassenführung und einen Termin für den Baubeginn ab. Das beauftragte Unternehmen setzt sich dann vor Baubeginn mit Ihnen in Verbindung.
Schritt 5: Inbetriebnahme
Um Ihre Anlage in Betrieb zu nehmen, beauftragen Sie bitte ein bei uns oder einem anderen deutschen Verteilnetzbetreiber eingetragenes Installationsunternehmen. Zertifizierte Fachbetriebe in Ihrer Nähe finden Sie in unserem
Noch ein Tipp: Um Bauverzögerungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich schon bei der Antragstellung von einem zertifizierten Fachmann unterstützen zu lassen. Denn unsere Kundenanlagen dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe installiert und gewartet werden.
Anträge und Aufträge:
Weitere Informationen:
Der Jahres-Check im Haus
Der sichere Betrieb der Gas-Hausinstallation
Für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme des Gasdruckregelgeräts und der Messeinrichtung, ist der Anschlussnehmer verantwortlich (§ 13 NDAV).
Als Anschlussnehmer erfüllen Sie Ihre allgemeine Verkehrssicherungspflicht, wenn Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:
Führen Sie eine jährliche Hausbegehung (Jahres-Check) d.h. Inaugenscheinnahme der Gasanlage anhand dieser Checkliste selbst (hierfür sind keine spezifischen Fachkenntnisse notwendig) oder durch ein Installationsunternehmen durch. Auch einige Bezirksschornsteinfeger bieten diese Überprüfung an. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit!
Nutzen Sie diesen Leitfaden zum allgemeinen Vorgehen bei der jährlichen Hausbegehung.
Zusätzlich zur jährlichen Hausschau sollten Sie eine regelmäßige Wartung der Gasverbrauchseinrichtungen nach Herstellerangaben durch ein Vertragsinstallationsunternehmen vornehmen.
Alle 12 Jahre ist eine Prüfung der Leitungsanlage auf Gebrauchsfähigkeit durch ein Vertragsinstallationsunternehmen durchführen zu lassen.
Wichtig: Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend bei Gasgeruch, Tel.: 03491/470-100, wir sind rund um die Uhr für Sie da.