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Sie möchten stabile Energiepreise und gegen Preissteigerungen in der Zukunft abgesichert sein?

Dann empfehlen wir Ihnen unseren Vorsorgetarif (Sparpaket 24). Dieser bietet Ihnen für die vertragliche Erstlaufzeit von 24 Monaten eine Preisgarantie. Ausgenommen von der Preisgarantie sind gesetzlich bedingte Preisbestandteile, die wir als Lieferant nicht beeinflussen können. Diese betragen beim Strom derzeit ca. 33% bzw. bei Erdgas ca. 25% des Gesamtbruttopreises.

Mit diesem Tarif müssen Sie sich für die nächsten Monate über Ihre Energiekosten keine Gedanken machen und können sich entspannt zurücklehnen.

Vorsorgetarif Strom (Sparpaket 24)

Erstlaufzeit

  • 24 Monate

Preisgarantie

  • 24 Monate1

Kündigungsfrist

  • 1 Monat

Verlängerung

  • auf unbestimmte Zeit

Besonderheiten

  • der Tarif mit der vorausschauenden Sicherheit1

Vorsorgetarif Erdgas (Sparpaket 24)

Erstlaufzeit

  • 24 Monate

Preisgarantie

  • 24 Monate2

Kündigungsfrist

  • 1 Monat

Verlängerung

  • auf unbestimmte Zeit

Besonderheiten

  • der Tarif mit der vorausschauenden Sicherheit2

Sie haben Fragen?

Ihre Ansprechpartner:
Unser Vertriebsteam

Besucheradresse:
Lucas-Cranach-Straße 22
06886 Lutherstadt Wittenberg


Öffnungszeiten:                                        
Mo + Mi   8 - 16 Uhr               
Di + Do    8 - 18 Uhr     
Fr             8 - 13 Uhr 

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

FÜR NEUKUNDEN:

Als Neukunde können Sie den Vorsorgetarif (Sparpaket 24) bequem über unseren Produktrechner auswählen und anschließend den Vertrag online abschließen.

FÜR BESTANDSKUNDEN:

Am schnellsten funktioniert der Produktwechsel für Bestandskunden über unser Kundenportal. Nachdem Sie sich eingeloggt haben, wählen Sie unter der Rubrik Verträge / Produktwechsel den Vertrag aus, den Sie auf den Vorsorgetarif umstellen wollen.

    Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern! Egal, ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundencenter.

     


    1 Von der vertraglich vereinbarten Preisgarantie ausgenommen sind Steuern, Abgaben und hoheitlich auferlegte Belastungen. Bei Änderungen der derzeit gesetzlich bedingten Preisbestandteile (Energiesteuer, Umsatzsteuer, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, KWKG-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV) oder Einführung bzw. Wegfall von hoheitlich auferlegten gesetzlichen Belastungen ändern sich die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gleichermaßen.
    2 Von der vertraglich vereinbarten Preisgarantie ausgenommen sind Steuern, Abgaben und hoheitlich auferlegte Belastungen. Bei Änderungen der derzeit gesetzlich bedingten Preisbestandteile (Energiesteuer, Umsatzsteuer, Bilanzierungsumlage, Gasspeicherumlage sowie CO2-Preis für Erdgas) oder Einführung bzw. Wegfall von hoheitlich auferlegten gesetzlichen Belastungen ändern sich die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gleichermaßen.

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