Wasser-Zwischenzähler
Sie wollen z.B. Ihren Garten bewässern und gleichzeitig sparen? Kein Problem.
Wassermengen, die z.B. für die Gartenbewässerung genutzt werden, können auf Antrag von der Abwassergebühr befreit werden, da sie nicht in die öffentliche zentrale Abwasseranlage zurückfließen. Das geht allerdings nur, wenn Sie Ihren Verbrauch mittels eines geeichten Zählers nachweisen.
Dafür stellen wir Ihnen gerne einen Wasser-Zwischenzähler zur Verfügung, den Sie nur noch einbauen lassen müssen. Nach Ablauf der Eichzeit tauschen wir den Zähler dann kostenlos für Sie aus.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau im Vorfeld mit den Stadtwerken Lutherstadt Wittenberg abgestimmt werden muss und nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen kann!
Beantragen Sie ihren Gartenwasserzähler mit dem folgenden Formular:
Einen für den Einbau des Zählers zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
Hinweis: Wasser-Zwischenzähler werden auch für die Messung von Wassermengen aus privaten Versorgungsanlagen eingebaut, wenn eine Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage erfolgt.