Wissenswertes zur Grund- und Ersatzversorgung

Im Nachfolgenden haben wir Ihnen nähere Informationen zum Thema "Grund- und Ersatzversorgung" zusammengestellt. Des Weiteren finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht zu unserem Netzgebiet und können somit nachschauen, in welchen Orten die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg Grundversorger für Strom und Erdgas sind. 

 

Antworten zu den häufigsten Fragen zum Thema "Grundversorgungstarif"

Die Grundversorgung ist die Lieferung von Energie an Haushaltskunden in der Niederspannung (Strom) bzw. in Niederdruck (Erdgas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Wenn Sie beispielsweise in eine Wohnung einziehen und Energie nutzen, ohne sich zuvor um einen Energievertrag gekümmert zu haben, werden Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung beim örtlichen Grundversorger. Das gleiche gilt, wenn sich ein Haushaltskunde bewusst für den Grundversorgungstarif entschieden hat und dies dem Grundversorger in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) mitgeteilt hat bzw. nachdem der Kunde für 3 Monate in der Ersatzversorgung beliefert wurde.

Somit wird sichergestellt, dass insbesondere für Haushaltskunden keine Lieferlücken entstehen und die Lieferungen über deren Zähler immer einem Lieferanten zugeordnet sind.

Die Grundversorgung gilt für private Haushalte (egal wie hoch der Verbrauch ist) und für Gewerbekunden, mit einem Jahresverbrauch bis zu 10.000 kWh pro Jahr, die ihre Energie aus dem Niederspannungsnetz (Strom) bzw. aus dem Niederdrucknetz (Erdgas) der allgemeinen Versorgung beziehen.

Die genaue Definition liefert der §3 Nr. 22 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Demnach sind Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Anmeldung zum Strom- oder Gasbezug über die jeweiligen Zähler muss durch den Kunden erfolgen. Sofern der Kunde mit seiner Anmeldung keinen Sondervertrag (bspw. einen Vertrag mit Preisgarantie) abschließt, gilt automatisch der Grundversorgungstarif. Die Angabe der Zählernummer, das Datum seit wann Sie über diesen Zähler die Energie beziehen sowie der zugehörige Zählerstand sind hierbei unter anderem wichtig.

Selbstverständlich. Informationen und Preise zu unseren Sparpaketen, die unter anderem variable Vertragslaufzeiten und Preisgarantien beinhalten, oder die für einen speziellen Anwendungszweck bestimmt sind, finden Sie hier.

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich gern von uns beraten.

Telefonisch unter 03491/ 470-180 oder persönlich (ohne Terminvereinbarung) in unserem Kundencenter in der Lucas-Cranach-Str. 22 in Lutherstadt Wittenberg.

Die gesetzlichen Grundlagen sind hierzu in §36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und in §2 StromGVV/GasGVV enthalten. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

 

 

Antworten zu den häufigsten Fragen zum Thema "Ersatzversorgung"

Die Ersatzversorgung durch den zuständigen Grundversorger kommt zum Tragen, wenn Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh aus dem Niederspannungsnetz (Strom) bzw. aus dem Niederdrucknetz (Erdgas) der allgemeinen Versorgung Energie beziehen, ohne zuvor einen Liefervertrag abgeschlossen zu haben.

Die Ersatzversorgung greift generell (auch für Haushaltskunden), wenn der Lieferantenwechsel missglückt (bspw. infolge einer falschen Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber), der Bilanzkreis des aktuellen Lieferanten des (Haushalts)kunden geschlossen wird oder der Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag) zwischen dem Netzbetreiber und dem betreffenden Strom-/Erdgaslieferanten des (Haushalts)kunden gekündigt wird.

Anspruch auf die Ersatzversorgung haben alle Letztverbraucher, die Energie aus dem Niederspannungsnetz (Strom) bzw. aus dem Niederdrucknetz (Erdgas) der allgemeinen Versorgung Energie beziehen.

Nein.Der Netzbetreiber informiert automatisch den zuständigen Ersatzversorger, wenn eine Lieferlücke entsteht. Anschließend meldet sich der Ersatzversorger schriftlich bei Ihnen und bestätigt Ihnen das Lieferverhältnis im Rahmen der Ersatzversorgung. Es ist kein gesonderter Vertragsabschluss nötig.

Die jeweils aktuellen Preise sowie die Preise der letzten 6 Monate sind auf der Internetseite des zuständigen Grund-/Ersatzversorgers veröffentlicht.

Unsere Preise zur Ersatzversorgung Strom / Erdgas finden Sie im Downloadcenter.

Ersatzversorgungspreise können regelmäßig zum 1. und zum 15. des Monats durch Veröffentlichung auf der Internetseite angepasst werden. Der Kunde wird über die Preisänderung mit der Rechnungslegung informiert.

Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie einen neuen Energieliefervertrag abschließen – dies kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen.

Gern beraten wir Sie zu alternativen Tarifen. Zögern Sie nicht uns hierzu anzusprechen! Telefonisch unter 03491/ 470-180 oder persönlich (ohne Terminvereinbarung) in unserem Kundencenter in der Lucas-Cranach-Str. 22 in Lutherstadt Wittenberg.

Alternativ finden Sie alle Tarife und Preise auch auf unser Internetseite unter www.stadtwerke-wittenberg.de. Über unseren Produktrechner können Sie die verschiedenen Alternativen vergleichen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind hierzu in §38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und in §3 StromGVV/GasGVV enthalten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Besuchen Sie uns gern in unserem Kundencenter:

Besucheradresse:
Lucas-Cranach-Straße 22
06886 Lutherstadt Wittenberg

Öffnungszeiten:                                        
Mo + Mi   8 - 16 Uhr               
Di + Do    8 - 18 Uhr     
Fr             8 - 13 Uhr        

Gerne sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar.

Sie möchten wissen, ob die Stadtwerke Wittenberg der Grundversorger in ihrem Ort sind? 

Auf unserer Netzkarte können Sie sehen, wo wir als Grundversorger für Strom (rote Punkte) und Erdgas (gelbe Punkte) tätig sind.

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